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Stationäre Maßnahmen nach § 34 SGB VIII

Bei unseren Wohngruppen handelt es sich um eine Betreuungsform, bei der in einer überschaubaren Gruppe ein gemeinsamer Alltag gelebt wird. In unseren Wohngruppen werden die Kinder und Jugendlichen Rund-um-die-Uhr betreut. Ein strukturierter Tagesablauf hilft u.a. dabei, Verantwortung zu übernehmen und verlässlich zu handeln.

Der Alltag der Kinder und Jugendlichen findet in einer Atmosphäre der Verbindlichkeit und Sicherheit statt. Nach Möglichkeit werden Eltern und andere vertraute Personen in den Entwicklungsprozeß einbezogen.

Wir unterscheiden zwischen Kinder- bzw. Jugendwohngruppen für Kinder von 6 bis 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 21 Jahren), Jugendwohngemeinschaften mit einem Aufnahmealter ab 14 Jahren und intensivbetreuten Wohngruppen für Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf.

Unser Ziel

ist es, in unseren stationären Angeboten mit den Kindern und Jugendlichen Partizipation, Konfliktlösungsstrategien und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Je nach Lebenslage wird die Rückführung in die Familie bzw. eine Verselbstständigung begleitet.

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