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§ 18 SGB VIII – Begleiteter Umgang

Als Kooperationspartner des Jugendamtes sind wir beauftragt, den Begleiteten Umgang nach § 18 SGB VIII im Bezirk Hamburg-Mitte durchzuführen.

Begleiteter Umgang ist eine befristete Maßnahme zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung von Eltern-Kind-Kontakten bzw. Kontakten zwischen Kindern und anderen Bezugspersonen.

Ziel

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, Eltern und andere Umgangsberechtigte dabei zu unterstützen, auf Beständigkeit gerichtete Umgangsregelungen mit dem Kind eigenverantwortlich zu treffen. Die Durchführung des Begleiteten Umgangs orientiert sich primär am Wohl des Kindes.

Ort

Wir bieten den Begleiteten Umgang in unseren Räumlichkeiten in der Dringsheide 1, 22119 Hamburg oder in Räumlichkeiten von Kooperationspartnern, z.B. Elternschulen an.

Kooperationspartner

Wir kooperieren mit der Trennungs- und Scheidungsberatung der Hamburger Kinder und Jugendhilfe e.V. und den Erziehungsberatungsstellen im Bezirk Hamburg-Mitte.

Kontakt

family support | S&S gemeinnützige Gesellschaft mbH

Geschäftsstelle Hamburg-Mitte
Dringsheide 1, 22119 Hamburg

Tel.: (040) 819 76 98 – 70; – 79
E-Mail: hamburg-mitte[at]kinder-jugendhilfe.de